Ab 1.5.2023 steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk. Die bisherige Lohnuntergrenze wurde angehoben und für allgemeinverbindlich erklärt. Die nun vereinbarte Anhebung wirkt 2023 und 2024.
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Neuer Mindestlohn für Maler und Lackierer 2019
Seit 1.5.2019 gilt ein neuer Mindestlohn für Maler und Lackierer. Turnusmäßig ist dieser wieder (teilweise) zum 1.5.2019 angehoben worden.
Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk steigt ab 1. Mai 2018
Eine gute Nachricht für Arbeitnehmer, der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk steigt ab 1.5.2018.
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Der neue Mindestlohn für Maler und Lackierer gilt auch für Minijobs
Ab 1.5.2017 gilt ein neuer (höherer) Mindestlohn für Maler und Lackierer. Natürlich gilt dieser neue Mindestlohn auch für Minijobs auch für kurzfristige Aushilfen, wie beispielsweise die Ferienjobber, die Sie in den Ferien beschäftigen. Der neue Mindestlohn ist im Grunde für alle Maler und Lackierer ab 1.5.2017 mindestens zu zahlen.
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