Schlagwort-Archive: Feiertagszuschläge

Feiertagszuschlag Heiligabend 2019 auch für Minijobber

Heiligabend und die Weihnachtstage sind nicht für alle Arbeitnehmer freie Tage. In vielen Bereichen sorgen Arbeitnehmer an den Feiertagen für einen reibungslosen Ablauf und Erledigung der anfallenden Arbeiten. Das gilt im Gastronomiebereich, wie im Pflegebereich, in den Krankenhäusern und in vielen anderen Branchen. Vielfach werden in diesen Bereichen auch Minijobber eingesetzt – natürlich an Heiligabend 2019 und den folgenden Feiertagen. Doch wie läuft es eigentlich mit der Zahlung von Feiertagszuschlägen?

Feiertagszuschlag Heiligabend 2019 auch für Minijobber weiterlesen

Wenn Zuschläge im Minijob den Status gefährden – tatsächliche Arbeitsleistung – Teil 1

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können sich auf den Minijobberstatus auswirken. Unter bestimmten Umständen sind diese Zuschläge sozialversicherungspflichtig und zählen dann zum regelmäßigen Entgelt. Somit gefährden die Zuschläge im Minijob den Status und aus einem Minijob kann ein versicherungspflichtiger Job werden.

Wenn Zuschläge im Minijob den Status gefährden – tatsächliche Arbeitsleistung – Teil 1 weiterlesen

Feiertagszuschlag am Reformationstag auch für Minijobber

Der Feiertagszuschlag am Reformationstag 2017 geht auch an Minijobber, wenn sie ansonsten ebenfalls einen Feiertagszuschlag für die Feiertagsarbeit vom Betrieb erhalten.

Vor 500 Jahren schlug Martin Luther seine 95 Thesen an die Schlosskirche zu Wittenberg. Aus diesem Grund ist der Reformationstag 2017 ein bundeseinheitlicher Feiertag. Da der 31.10.2017 auf einen Dienstag fällt, freut dies viele Arbeitnehmer und Minijobber, da dies einen zusätzlichen freien Tag bedeutet.

Feiertagszuschlag am Reformationstag auch für Minijobber weiterlesen

Lohnabrechnung: Feiertage und Minijobber

Die Lohnabrechnung für Feiertage und Minijobber ist ein vieldiskutiertes Thema. Teilweise gehen hier die Meinungen über eine Vergütung auch weit auseinander, so dass dieses Thema näher beleuchtet werden muss.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer – also auch Ihre Minijobber – auch an arbeitsfreien Feiertagen so zu vergüten, als wenn sie ihre Arbeitsleistung erbracht hätten. Das gilt natürlich auch für Feiertage und Minijobber. Es ist rechtlich unzulässig, wenn Minijobber von der Lohnfortzahlung an einem Feiertag ausgeschlossen werden, obwohl andere Arbeitnehmer den Feiertagslohn erhalten.

Lohnabrechnung: Feiertage und Minijobber weiterlesen