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Studentenjob: Voraussetzungen der Werkstudenten-Regelung

Die Voraussetzungen der Werkstudenten Regelung sollten Studenten, aber auch Betriebe kennen, die Studenten beschäftigen wollen. Denn gewusst wie, sind Studenten flexible und auch kostengünstige Arbeitskräfte, da kaum Sozialversicherbeiträge anfallen.

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Das ist das Werkstudenten-Privileg

Wenn es um die Beschäftigung von Studenten im Betrieb geht, wird oft vom Werkstudenten-Privileg gesprochen. Doch was ist dieses besondere „Werkstudenten-Privileg“ überhaupt und wie nutzen Sie es in der Lohnabrechnung.

Kaum Sozialversicherungsbeiträge beim Werkstudenten-Privileg

Studenten, die neben dem Studium arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren genießen besondere Regelungen (Privilegien) aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht. So zahlen Sie unter bestimmten Voraussetzungen (fast) keine Sozialversicherungsbeiträge, wenn Sie unter das Werkstudenten-Privileg fallen.

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Werkstudent oder Minijob – eine Entscheidungshilfe

Ab Oktober beginnen wieder viele Schulabgänger ein Studium. Mit dem Beginn des Studiums beginnt dann für viele Studenten ein ganz neuer Lebensabschnitt. Teilweise ziehen sie in eine neue Stadt oder verlassen das Elternhaus, um auf eigenen Beinen zu stehen und auch auf eigene Rechnung zu leben.

Für viele heißt dieser neue Lebensabschnitt aber auch die Aufnahme eines Studentenjobs. Denn das Leben auf eigenen Beinen hat zwar viele gute Seiten, kostet in der Regel aber auch Geld. Daher strömen jetzt wieder die Studenten in die Betriebe, um etwas Geld neben dem Studium zu verdienen.

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