Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Das bedeutet, dass auch die geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer Urlaub nehmen können. Doch wie viele Urlaubstage bekommt ein Minijobber eigentlich?
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Minijob und Urlaub im Arbeitsvertrag regeln
Minijob und Urlaub – das schließt sich nicht aus. Vielmehr sollten Sie im Betrieb darauf achten, dass es auch in den Arbeitsverträgen mit den Minijobbern einen Passus zur Urlaubsregelung gibt. Ansonsten kann es nämlich unangenehme Folgen geben.
So ermitteln Sie den Urlaubsanspruch von Minijobbern
Der Urlaubsanspruch von Minijobbern ist oft ein Thema. Bei der Beschäftigung von Minijobbern taucht immer wieder die Frage auf, ob Minijobber überhaupt einen Urlaubsanspruch haben und wenn ja wie hoch dieser Urlaubsanspruch ist. Die Frage nach dem grundsätzlichen Urlaubsanspruch von Minijobbern lässt sich mit einem klaren JA beantworten. Ihre Minijobber gelten nämlich arbeitsrechtlich als (Teilzeit)Arbeitnehmer und haben daher im Grunde dieselben Ansprüche wie Ihre vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter. Damit ist der grundsätzliche Urlaubsanspruch von Minijobbern geklärt.
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