Seit 1.1.2024 beträgt die Minijobgrenze 538 Euro im Monat. Doch wie ist zu verfahren, wenn das Entgelt die monatliche Minijobgrenze überschreitet. Ist dies zulässig oder ist mit dem Überschreiten der Minijobberstatus dahin?
Grundsätzlich gilt als Voraussetzung für einen Minijob, dass das regelmäßige Entgelt monatlich 520 Euro nicht überschreiten darf. Doch ist die Überschreitung unvorhersehbar gelten Sonderregelungen, so dass trotz Überschreiten der Minijobgrenze der Minijobstatus erhalten bleiben kann. Dies ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft.
Im Zuge der Corona-Krise sind die Grenzen der kurzfristigen Aushilfsbeschäftigungen und die Möglichkeit zum gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten der Minijobgrenze ausgeweitet. Die Minijobgrenze kann vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 bis zu fünf Mal überschritten werden, wenn unvorhersehbare Gründe vorliegen. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden müssen. Ansonsten kann dies zum Verlust der Minijobberstatus führen.
Nach Informationen der Minijob-Zentrale ist bei Reinigungskräften in einem Minijob ein unvorhersehbares Überschreiten auch anzunehmen, wenn der Reinigungsaufwand aufgrund der Corona-Pandemie höher ist als bisher. Damit können auch Reinigungskräfte die Minijobgrenze bis zu fünf Mal innerhalb eines Zeitjahres überschreiten, wenn Mehrarbeit aufgrund der höheren Reinigungsfrequenz gegeben ist.
Minijobber haben auch Urlaubsansprüche. In aller Regel sollen diese Urlaubsansprüche natürlich in Form des Erholungsurlaubs genommen werden. Doch wie ist zu verfahren, wenn ein Minijobber sein Arbeitsverhältnis beendet und durch die Auszahlung der Resturlaubsansprüche die Minijobgrenze im Austrittsmonat überschritten wird?
Endet oder beginnt ein Minijob im laufenden Kalendermonat, so muss keine anteilige Minijobgrenze gebildet werden, wenn der Minijob länger als einen Monat andauert. Doch was gilt bei Minijob und Arbeitgeberwechsel, wenn es dadurch zum Überschreiten der Minijobgrenze kommt?
In einem Minijob kann man regelmäßig bis zu 450 € im Monat verdienen, ohne dass die Minijobgrenze in Gefahr gerät. Doch was passiert, wenn die Minijobgrenze überschritten wird? Vor dieser Frage stehen viele Lohnbüros, wenn sie eine Stundenabrechnung eines Minijobbers erhalten und der Verdienst auf einmal die 450-€-Grenze überschreitet? Ich zeige Ihnen in diesem Artikel ein paar Möglichkeiten auf, wie Sie das Überschreiten der Minijobgrenze rechtfertigen können.