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Mindestlohn und Minijob: 8,84 € Stundenlohn sind Pflicht

Mindestlohn und Minijob schließen sich nicht aus. Der Mindestlohn beträgt auch im Minijob mindestens 8,84 € je Stunde seit 1.1.2017. Sofern Sie Ihre Minijobber noch nach dem alten Mindestlohn von 8,50 € je Stunde bezahlen, sollten Sie schleunigst eine Anpassung auf den aktuell gültigen Mindestlohn vornehmen. Ansonsten kann dies eine kostspielige Angelegenheit werden.

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Auswirkung Erhöhung Mindestlohn auf Minijobs

Ab 1.1.2017 soll  beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 € je Stunde betragen. Das bedeutet für Minijobber, die bislang unterhalb des neuen Stundenlohns verdienen eine schöne Lohnerhöhung. Denn ab 2017 müssen alle Minijobber mindestens 8,84 € je Stunde verdienen (ab 2019 sind dies 9,19). Diese Erhöhung gilt natürlich nicht nur für die 450-€-Kräfte, sondern auch für die kurzfristigen Aushilfen, wie beispielsweise Ihre Ferienjobber.

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