Aktuell stehen viele Betriebe vor der Frage, ob neue Arbeitnehmer besser als Minijobber oder als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden sollen. Hier finden Sie eine Entscheidungshilfe.
Im Mai 2021 können einige Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Nachdem die Gastronomie im Grunde seit März 2020 geschlossen wurde. Nun können aber in einigen Bundesländern die Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Dies bedeutet auch, dass wieder Personal und damit auch Minijobber eingestellt werden.
Die Abrechnung von einem Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung ist gängige Praxis in der Lohnabrechnung. Dennoch tauchen natürlich gerade vor dem Beginn der Sommerferien immer wieder einige Fragen zu diesen Spezialfällen auf. Schließlich sind nicht immer Ferien und die versicherungsrechtliche Beurteilung ist nicht ohne Probleme..