Muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag für ein Arbeitsverhältnis mit Minijobbern geschlossen werden? Vielfach werden Minijobber beschäftigt, mit denen keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Doch ist das überhaupt zulässig?
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Probearbeit als LKW-Fahrer ist kein Praktikum
Nur weil ein Beschäftigungsverhältnis im Arbeitsvertrag als Praktikum bezeichnet wird, muss aus rechtlicher Sicht noch lange kein Praktikum vorliegen. Und selbst Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB III haben keinen Einfluss auf die rechtliche Einordnung. Dies hat das Arbeitsgericht Bonn in einem Fall entschieden.
Schüleraushilfen richtig befristen in den Ferien
Im Sommer stellen sich wieder viele Lohnabrechner die Frage, wie sie Schüleraushilfen richtig befristen können. Eigentlich ganz einfach. Denn auch Schüleraushilfen können kurzfristige Aushilfen und damit sozialabgabenfrei sein. Somit gelten die Regelungen zur Kurzfristigkeit. Mit ein paar kleinen Kniffen gelingt es Schüleraushilfen richtig zu befristen.
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Minijob und Urlaub im Arbeitsvertrag regeln
Minijob und Urlaub – das schließt sich nicht aus. Vielmehr sollten Sie im Betrieb darauf achten, dass es auch in den Arbeitsverträgen mit den Minijobbern einen Passus zur Urlaubsregelung gibt. Ansonsten kann es nämlich unangenehme Folgen geben.
Arbeitsvertrag: Passen Sie die Arbeitsverträge für Ihre neuen Minijobber an
Eine Gesetzesänderung, die eigentlich die Regelungen für AGBs betrifft, hat auch unmittelbare Auswirkungen auf einen Arbeitsvertrag. Es geht dabei um eine Erleichterung für Verbraucher. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass das sogenannte Schriftformerfordernis ab 1.10.2016 zu entschärfen, sodass nun in vielen Fällen die einfache Textform bei Vertragsangelegenheiten genügt.
Das hat für viele Mustervorlagen für Arbeitsverträge, die bestimmt auch in Ihrem Betrieb zum Einsatz kommen, erhebliche Auswirkungen. Daher sollten Sie diese Musterarbeitsverträge unverzüglich aktualisieren, um nicht „unwirksame Klauseln“ zu vereinbaren.
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