Neuer Mindestlohn für Gebäudereiniger auch im Minijob

Neuer Mindestlohn für Gebäudereiniger auch im Minijob

Neuer Mindestlohn

Ab 1.1.2018 gilt ein neuer Mindestlohn für Gebäudereiniger. Interessant sind hier besonders die Einstufung ab 1.1.2018 der Minijobber im Gebäudereinigerhandwerk, die für die Innenreinigung zuständig sind sowie die neuen Einstufungen für die Minijobber, die mit der Glas- oder Fassadenreinigung betraut sind. Am 22.2.2018 hat das BMAS den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.

Wann gilt neuer Mindestlohn für Gebäudereiniger?

Der neue Mindestlohn für Gebäudereiniger gilt bereits ab 1.1.2018. Neben der Erhöhung des Mindestlohns im Gebäudereinigerhandwerk, enthält der zugrundeliegende Tarifvertrag aber auch eine Anpassung der Löhne in Ost- und West-Deutschland. Allerdings erst ab Ende 2020. Bis dahin sind in den neuen und alten Ländern noch unterschiedliche Mindestlöhne für Gebäudereiniger zu zahlen. Natürlich gilt der Mindestlohn für Gebäudereiniger auch im Minijob.

Neuer Mindestlohn für Gebäudereiniger seit 1.1.2018 ab
1.1. 2019
ab 1.1.2020 ab 1.12.2020
Lohngruppe 1 alte Länder (Innenreinigung) 10,30 € 10,56 € 10,80 € 10,80 €
Lohngruppe 1 neue Länder (Innenreinigung) 9,55 € 10,05 € 10,55 € 10,80 €
Lohngruppe 6 alte Länder (Außen- und Glasarbeiten) 13,55 € 13,82 € 14,10 € 14,10 €
Lohngruppe 6 neue Länder (Außen- und Glasarbeiten) 12,18 € 12,83 € 13,50 € 14,10 €

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 Update: Ab Dezember 2020 gilt ein neuer Mindestlohn – mehr Informationen hier.

Diese Tätigkeitsbereiche verbergen sich hinter den Lohngruppen 1 und 6

Zu den Lohngruppen 1 und 6 gehören folgende Tätigkeiten:

Innen- und Unterhaltsreinigungen = Lohngruppe 1
Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen und Raumausstattungen; Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes.

Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten = Lohngruppe 6
Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen und Außenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art; Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen.

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Wichtig: Arbeitszeitvereinbarungen anpassen wegen Mindestlohn für Gebäudereiniger

Aufgrund der Anhebung des Mindestlohns für Gebäudereiniger müssen Sie im Betrieb unter Umständen auch Ihre Stundenvereinbarungen für die Minijobber anpassen. Damit die Minijobgrenze von 450 € nicht überschritten wird, sollten Sie eventuell eine Stundenreduzierung vornehmen.

Tipp: Kürzen Sie die Arbeitsstunden, bevor Sie die Minjobgrenze überschreiten.

Neuer Mindestlohn für Gebäudereiniger seit 1.1.2018 Stunden bis zur Minijobgrenze
Lohngruppe 1 alte Länder (Innenreinigung) 10,30 € 43,6 Stunden im Monat
Lohngruppe 1 neue Länder (Innenreinigung) 9,55 € 47,1 Stunden im Monat
Lohngruppe 6 alte Länder (Außen- und Glasarbeiten) 13,55 € 33,2 Stunden im Monat
Lohngruppe 6 neue Länder (Außen- und Glasarbeiten) 12,18 € 36,9 Stunden im Monat

 

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19 Antworten

  1. Theo sagt:

    Guten Abend, woraus ergibt sich, dass ein neuer Mindestlohn ab 01.01.2018 gelten soll? Eine entsprechende Verordnung habe ich bisher noch nicht gefunden.

  2. Britta sagt:

    Wie würde denn ein Minijob im kfm. in der Gebäudereinigung eingestuft?

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Tag,
      hierzu müsste sich der Sachverhalt genauer angesehen werden. Dieses ist anhand Ihrer Angaben jedoch nicht möglich.
      Sollten Sie ein entgeltliches Gutachten wünschen, setzen Sie sich gern mit mir per Email in Verbindung.

  3. Christoph sagt:

    Hallo, ich bin bei einer Wohnanlage von der Eigentümergesellschaft auf 450€ Basis für die Innenreinigung (Flure,Treppenhäuser, Keller usw. ) angestellt. Gilt für mich auch die neue Regelung?

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Abend,
      da der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde, gilt dies für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Branche.

      • Ralf Kunkel sagt:

        Guten Tag, ein Bekannter arbeitet mit Festvertrag 30Std/Woche in einer Schule als Reinigungskraft. Sein Stundenlohn beträgt 9.20€. Ist dies rechtens oder zählt hier der Mindestlohn, zur Zeit, bei 10.56€?
        Danke für Ihre Antwort, vorab.

        • Marc Wehrstedt sagt:

          Guten Tag,

          aus meiner Sicht ist das in Ordnung, da es sich bei einer Schule nicht um ein Gebäudereinigungsunternehmen handelt. Allerdings könnte hier für eine Gehaltsverhandlung/-erhöhung mit dem (höheren) Mindestlohn für Reinigungsdienstleistungen argumentiert werden.
          Ich hoffe dies hilft Ihnen weiter.

  4. […] Sofern der Betrieb einem Branchen-Mindestlohn unterliegt, wie zum Beispiel das Elektrohandwerk, Gerüstbauer, Maler und Lackierer, die Baubranche, Pflegebetriebe, ist in diesen Branchen auch für die […]

  5. Henrik Obenauff sagt:

    Guten Tag,ich bin in einem Fitnesscenter als Minijober für die Innenreinigung zuständig.
    Gilt für mich auch der Mindestlohn für Gebäudereiniger? Mein Chef verneintdas mit der Begründung, daß der Mindestlohn nur für Beschäftigte einer Reinigungsfirma verbindlich ist.

  6. Guten Tag, ich möchte eine Reinigungskraft für meine Wohnung nur ca. 5 Stunden im Monat beschäftigen. Ich bin kein Fan von Schwarzarbeit – was wäre, wenn die jungen Frau von der Leiter fällt. Wie kann ich sie anmelden?

    C. Lissey

  7. Rode Heike sagt:

    Wenn wir hier von ungelernten Putzkräften reden, ist der Minestlohn dann auch bindend? Ist das nicht ungerecht den gelernten Mitarbeitern gegenüber??

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