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Elektronischer Lohnnachweis muss auch Ihre Minijobber enthalten

Für 2016 muss erstmalig ein elektronischer Lohnnachweis zur Unfallversicherung versendet werden. In diesem neuen elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung sind auch die Entgelte und Arbeitsstunden Ihrer Minijobber und kurzfristigen Aushilfen zu melden.

Elektronischer Lohnnachweis noch kein Ersatz für Papier-Lohnnachweis

Nachdem seit mehreren Jahren erfolglos versucht wurde einen elektronischen Lohnnachweis zu konzipieren, der auch tatsächlich von der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) verarbeitet werden kann, ist seit 1.1.2017 ein neues elektronisches Lohnnachweisverfahren in Kraft.

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