Schlagwort-Archive: Unfallversicherung

UV-Jahresmeldungen auch für kurzfristige Aushilfen erstellen

Zum 16.2. eines jeden Jahres sind die UV-Jahresmeldungen im Lohnbüro für das abgelaufene Kalenderjahr zu erstellen und übermitteln. Die UV-Jahresmeldungen sind auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen zu erstellen – auch wenn diese gar nicht mehr bei Ihnen tätig sind.

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Lohnnachweis 2020: Vollarbeiterrichtwert und Minijob

Zum 16. Februar ist stets der Lohnnachweis für das abgelaufene Kalenderjahr an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Problematisch ist hierbei oft die Ermittlung der Arbeitsstunden, die sich ebenfalls im Lohnnachweis befinden müssen. Der Vollarbeiterrichtwert kann hier als sinnvolle Pauschale auch für die Minijobber genutzt werden.

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Elektronischer Lohnnachweis für kurzfristige Aushilfen

Für das Kalenderjahr 2017 ist ein elektronischer Lohnachweis für kurzfristige Aushilfen zu erstellen. Die kurzfristigen Aushilfen sind – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – im elektronischen Lohnnachweis zu melden und zu versenden.

Der elektronische Lohnnachweis soll bereits seit 2016 von den Betrieben an die Unfallversicherung übermittelt werden. Das klappt bereits oft sehr gut, aber viele Betriebe nutzen das neue elektronische Verfahren noch nicht. So haben im Jahr 2016 beispielsweise mehr als die Hälfte aller Betriebe dieses elektronische Lohnnachweisverfahren nicht eingesetzt.

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