Die Besteuerung der Minijobber läuft regelmäßig über die 2 Prozent Pauschsteuer. Hier lief es bislang ganz einfach. Der Arbeitgeber hat einfach die Pauschsteuer übernommen und für den Arbeitnehmer haben sich durch den Minijob keine steuerlichen Auswirkungen ergeben.
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So versteuern Sie Ihre Minijobs clever im Lohnbüro
Vielfach werden die Minijobber von den Lohnbüros immer mit 2 % pauschalversteuert. Doch tatsächlich ist auch die Versteuerung nach der individuellen Steuerklasse für Ihre Minijobber möglich. Der folgende Beitrag beleuchtet die Versteuerung von 450-€-Kräften genauer. Denn in vielen Fällen kann die individuelle Besteuerung nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eine bessere – weil günstigere – Option sein.
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