Ein Minijobber übt formal betrachtet eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. So heißt es jedenfalls im dazugehörigen Gesetzestext des Sozialgesetzbuch IV.
Das ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung weiterlesen
Ein Minijobber übt formal betrachtet eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. So heißt es jedenfalls im dazugehörigen Gesetzestext des Sozialgesetzbuch IV.
Das ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung weiterlesen
Vielfach wird in den Betrieben keine Probezeit für Minijobber vereinbart. Das ist oft ein Fehler. Denn die Regelungen zur Probezeit gelten natürlich auch für Minijobber. Das heißt für Sie, dass Sie auch Minijobber zunächst „auf Bewährung“ anstellen können.