In diesem Artikel möchte ich Ihnen die Besonderheiten in einem Berechnungsbeispiel privat krankenversicherter Minijobber aufzeigen. Aus Arbeitgebersicht ist ein privat krankenversicherter Minijobber ein echter Gewinn. Denn hier spart der Arbeitgeber 13 % der Sozialversicherungsbeiträge.
Vor einigen Tagen erhielt ich eine Email. Hier fragte mich ein Leser, ob denn für Minijobber auch eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse nötig sei. Schließlich hat ein Minijobber über den Minijob ja keinen Krankenversicherungsschutz und es können dem Betrieb demnach egal sein, ob der Minijobber krankenversichert ist.
Versicherungsbescheinigung muss sein
Es stimmt. Minijobber haben durch die Ausübung eines Minijobs keinen Krankenversicherungsschutz, obwohl der Arbeitgeber monatlich die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % an die Minijob-Zentrale zahlen muss.