In der Pflegebranche gelten ab 1.5.2023 neue Mindestlöhne. Nachdem bereits im September 2022 die Pflegemindestlöhne gestiegen sind, folgt ab 1.5.2023 eine weitere Erhöhung des Pflegemindestlohns.
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Neuer Pflegemindestlohn ab 1.7.2020
Erst zum Beginn 2020 stiegt der Pflegemindestlohn für die Arbeitgeber im Pflegebereich. Nun kommt ab 1.7.2020 die nächste Erhöhung in diesem Bereich auf die Betriebe zu. Die Pflegekommission hat sich nämlich auf neue Pflegemindestlöhne geeinigt. Aber es gibt noch mehr Neuerungen.
Pflegemindestlohn 2019 steigt erneut
Der Pflegemindestlohn 2019 steigt für Pflegekräfte in den alten und neuen Ländern. Ab 1.1.2019 gilt damit auch für Minijobber in Pflegebetrieben der neue Pflegemindestlohn 2019.
Minijobber in Pflegebetrieben und Pflege-Mindestlohn
Die Pflegebranche boomt, daher ist es von den Betreibern nur sinnvoll Minijobber in Pflegebetrieben einzusetzen. Doch gilt es gerade in Pflegebetrieben auf einige Besonderheiten zu achten. So gilt ein besonderer Pflege-Mindestlohn und durch die flexiblen Arbeitseinsätze müssen Sie im Lohnbüro auf die 450-€-Grenze ein besonderes Augenmerk legen.