Arbeitet ein Beamter nebenbei in einem Minijob, so sind einige Besonderheiten bei der Lohnabrechnung zu beachten. Vorteilhaft für den Betrieb ist bei der Beschäftigung von Beamten insbesondere die Einsparung der Krankenversicherungsbeiträge.
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Beamter im Minijob – günstig für den Betrieb
Ein Beamter im Minijob – das allein sorgt teilweise schon für einen Lacher. Aber Spaß beiseite. Natürlich gibt es genügend Beamte, die neben der Tätigkeit als Beamter noch einen Minijob ausüben (müssen). Die Beurteilung in der Lohnabrechnung ist hier nicht immer ganz einfach.