Schlagwort-Archive: Aushilfe kurzfristig

UV-Jahresmeldungen auch für kurzfristige Aushilfen erstellen

Zum 16.2. eines jeden Jahres sind die UV-Jahresmeldungen im Lohnbüro für das abgelaufene Kalenderjahr zu erstellen und übermitteln. Die UV-Jahresmeldungen sind auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen zu erstellen – auch wenn diese gar nicht mehr bei Ihnen tätig sind.

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Krankmeldung auch bei Ferienjob

In den Sommermonaten arbeiten wieder viele Schüler und Studenten in den Betrieben als Ferienjobber. Meist sind diese als kurzfristige Aushilfen für einige Wochen in dem Betrieb tätig. Bei diesen Aushilfsbeschäftigungen kommt es immer wieder zu Fragen, wie beispielsweise was ist zu tun, wenn die kurzfristige Aushilfe erkrankt?

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Kurzfristige Aushilfen in den Ferien abgabenfrei einsetzen

In den Sommermonaten kommen wieder bewerben sich wieder viele Schülern und Studenten in den Betrieben, um als kurzfristige Aushilfen in den Ferien zu arbeiten. Nutzen Sie im Betrieb diese Arbeitskräfte, um die Urlaubszeit zu überbrücken oder auch Auftragsspitzen schnell und kostengünstig abzufangen. Denn richtig eingesetzt, sparen Sie durch kurzfristige Aushilfen in den Ferien die teuren Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings sollten Sie bei der Einstellung der kurzfristigen Aushilfen die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen, da sonst ein böses und teures Erwachen in einer Betriebsprüfung auf Sie zukommen kann.

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