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Minijobs: Mindestlohn 2021 steigt

Der Mindestlohn 2021 steigt. Dies hat direkte Auswirkungen auf viele Minijobber. Daher sollten Sie bereits jetzt wachsam sein. Die Mindestlohnkommission hat sich bereits im Sommer 2020 auf einen höheren Mindestlohn 2021 geeinigt. Neu ist allerdings, dass die Mindestlohnkommission gleich zwei Erhöhungen für den Mindestlohn 2021 verkündet hat. (Update 19.11.2020: Die 3. Mindestlohnverordnung wurde am 9.11.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt ab 1.1.2021 in Kraft).

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Arbeitszeitaufzeichnungen für Minijobber

Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten ist für Minijobbern zwingend vorgeschrieben. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer und im Extremfall zu Bußgeldern.

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Arbeitszeitvereinbarung bei Minijobbern Pflicht

Haben Sie keine Arbeitszeitvereinbarung bei Minijobbern getroffen, dann haben Sie ab 2019 ein echtes Problem. Durch eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes werden bei Teilzeitarbeitnehmer, deren Arbeitszeit nicht vereinbart ist („Arbeit auf Abruf“), als Wochenarbeitszeit 20 Stunden angesetzt. Damit werden die bisherigen Minijobs zu versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

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