Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018

Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018

Lohnsteuerbescheinigung - Inhalte

Was steht eigentlich in der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018? Interessante Frage. Im Grunde sind auch bei Minijobber die steuerpflichtigen Einnahmen und die darauf entfallenden Steuern in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben. In diesem Artikel finden Sie nähere Erläuterungen zu der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018 und 2017.

Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018

In der Lohnsteuerbescheinigung sind neben den persönlichen Angaben des Minijobbers auch die jeweils geltenden Steuereckwerte (Steuer-ID, Steuerklasse, etc.) aufgeführt.

Daneben finden Sie in der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018 für Minijobber in aller Regel folgende Angaben:

Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018

Dauer des steuerpflichtigen Arbeitsverhältnisses (Zeile 1): Hier ist der Zeitraum angegeben, in dem der Minijobber nach Steuerklasse in dem Bescheinigungsjahr abgerechnet worden ist, also beispielsweise 1.1. bis 31.12. bei einer ganzjährigen Beschäftigung oder vom 1.7. bis 31.12., wenn der Minijobber erst am 1.7. seine Beschäftigung aufgenommen hat.

Lohnsteuerbescheinigung 2019 für Minijobber

Lohnsteuerbescheinigung 2020 für Minijobber

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Die Anzahl U wird in Zeile 2 eingetragen. Hier finden sich die Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses von mehr als 5 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen.

In der Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung finden Sie auch für Minijobber den steuerpflichtigen Arbeitslohn. Hier dürfte bei Minijobbern in aller Regel nicht mehr als 5.400 € für das komplette Kalenderjahr 2017 bzw. 2018 eingetragen sein, da dies die jährliche Minijobgrenze ist (12 Monate x 450 € = 5.400 €).

Die daraus resultierende Lohnsteuer – sofern Lohnsteuer angefallen ist – finden Sie in der Zeile 4. In den Zeilen 5 und 6 folgenden dann die Werte des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuern. Dies dürfte aber nur bei der Abrechnung von Minijobbern mit der Steuerklasse V oder der Steuerklasse VI vorkommen.

Rentenversicherungsbeiträge in der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018

Die Rentenversicherungsanteile finden Sie dann in den Zeilen 22a und 23a. Hierbei sind in der Zeile 22a die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung ausgewiesen und in der Zeile 23a die Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung. Natürlich gibt es nur die Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung, wenn sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht nicht befreien lassen hat. Für alle Minijobber, die einen Befreiungsantrag gestellt haben und rentenversicherungsfrei abgerechnet werden, werden natürlich keine Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung ausgewiesen.

Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018: Mindestvorsorgepauschale

Für Minijobber ist auch die Zeile 28 (Mindestvorsorgepauschale) zu füllen. Dies gilt übrigens immer dann, wenn kein Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Bei Minijobber müssen ja nur die Betriebe pauschale Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Ein Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung fällt nicht an.

Die Mindestvorsorgepauschale beträgt 12 % des zu bescheinigenden Arbeitslohns, maximal jedoch 1.900 € im Jahr bei Steuerklasse I bzw. 3.000 € in Steuerklasse III.

Beispiel: Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018

Ein Minijobber, der 450 € im Monat verdient und das ganze Jahr mit Steuerklasse I abgerechnet worden ist, hat im Jahr 5.400 € Steuerbrutto erhalten.

Mindestvorsorgepauschale: 12 % von 5.400 € = 648 €.

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