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UV-Jahresmeldungen auch für kurzfristige Aushilfen erstellen

Zum 16.2. eines jeden Jahres sind die UV-Jahresmeldungen im Lohnbüro für das abgelaufene Kalenderjahr zu erstellen und übermitteln. Die UV-Jahresmeldungen sind auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen zu erstellen – auch wenn diese gar nicht mehr bei Ihnen tätig sind.

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UV-Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Im Lohnbüro müssen Sie auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldungen) bis 15.2. versenden. Das gilt auch, wenn die kurzfristigen Aushilfen nur im Sommer bei Ihnen beschäftigt waren.

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