Die Minijobgrenze wurde zum 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben. Dies bedeutet aber leider nicht, dass der Arbeitsumfang der Minijobber erhöht worden ist. Vielmehr ist die Anhebung der Minijobgrenze der Mindestlohnerhöhung geschuldet.
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Neue Minijobgrenze und Arbeitsstunden
Zum 1.10.2022 steigt die Minijobgrenze auf 520 Euro regelmäßiges Entgelt im Monat. Doch was bedeutet dies für die möglichen Arbeitsstunden der Minijobber? Im Vergleich zum jetzigen Stand nicht besonders viel.
Mindestlohn 2017 und Arbeitszeitkonten
Seit 1.1.2017 hat sich der allgemeine Mindestlohn auf 8,84 € erhöht. Dies hat aber nicht nur Auswirkungen auf die Höhe Stundenlöhne Ihrer Arbeitnehmer, sondern in einigen Fällen müssen durch die Mindestlohnerhöhung auch die Arbeitszeiten in den Arbeitszeitkonten verringert werden. Nehmen Sie daher Ihre Minijobber mit Arbeitszeitkonten besonders unter die Lupe.