Die Lohnsteuerbescheinigung 2022 ist für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer zu erstellen, die bis 31.12.2022 oder darüber hinaus bei Ihnen beschäftigt waren. Das gilt auch für Minijobber. Vorausgesetzt, es handelt sich um einen steuerpflichtigen Minijobbern der nach seinen individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abgerechnet wurde. Wurde der Minijobber pauschal mit 2 Prozent Pauschsteuer abgerechnet, dann entfällt die Lohnsteuerbescheinigung 2022.
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Minijob und Lohnsteuerbescheinigung 2020
Auch Minijobber erhalten eine Lohnsteuerbescheinigung, wenn sie nach der individuellen Lohnsteuerklasse abgerechnet werden. Welche Besonderheiten bei einem Minijob und der Lohnsteuerbescheinigung 2020 zu beachten sind, lesen Sie hier.
Ist die Lohnsteuerbescheinigung auch für Minijobber zu erstellen?
Ob für Ihre Minijobber auch eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen ist, hängt ganz davon ab, ob Sie die Minijobber pauschal mit 2 % abrechnen oder ob die Minijobber mit ihrer Steuerklasse abgerechnet werden. Wird mit der individuellen Steuerklasse abgerechnet, ist sie auch zu erstatten.
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