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Ehegatte im Minijob – Arbeitsvertrag muss Fremdvergleich standhalten

Wird der Ehegatte im Minijob beschäftigt, so sollte ein Arbeitsvertrag vorliegen, der auch einem Fremdvergleich standhält. Ist dies nicht der Fall, kann es sein, dass das Ehegatten-Arbeitsverhältnis bei einer Prüfung nicht anerkannt wird (Finanzgericht Münster).

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Ehefrau im Minijob: Achtung beim Lohn

Die Beschäftigung der Ehefrau im Minijob ist in vielen Betrieben Usus. Das ist im Grunde natürlich auch kein Problem, wenn dieses Beschäftigungsverhältnis auch einem Fremdvergleich standhält. Das ist nicht immer ganz einfach, wie der Bundesfinanzhof wieder einmal gezeigt hat.

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