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Geringverdiener 2018: Neuer durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung

Ab 1.1.2018 gilt ein neuer durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, somit sinkt die Beitragslast für Geringverdiener 2018. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag sinkt 2018 von derzeit 1,1 % auf 1,0 %.

In der betrieblichen Praxis hat der durchschnittliche Zusatzbetrag zur Krankenversicherung nur am Rande Auswirkungen. Denn für das Groß der Arbeitnehmer gilt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Diesen legt jede Krankenkasse zum Jahresende in ihrer Satzung fest.

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