In einem Seminar bekam ich unlängst die Frage gestellt, ob ein Arbeitszeitkonto für Minijobber sinnvoll ist. Schließlich arbeiten die Minijobber doch immer nur ein paar Stunden, so dass diese Arbeitsstunden doch auch gleich in dem Arbeitsmonat vergütet werden können. Wozu also ein Arbeitszeitkonto?
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Arbeitszeitvereinbarung bei Minijobbern Pflicht
Haben Sie keine Arbeitszeitvereinbarung bei Minijobbern getroffen, dann haben Sie ab 2019 ein echtes Problem. Durch eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes werden bei Teilzeitarbeitnehmer, deren Arbeitszeit nicht vereinbart ist („Arbeit auf Abruf“), als Wochenarbeitszeit 20 Stunden angesetzt. Damit werden die bisherigen Minijobs zu versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.