Minijobgrenze 2027 steigt

Die Minijobgrenze wird ab 01.01.2027 auf 633 Euro monatlich steigen. Das ist im Vergleich zum Jahr 2026 ein Anstieg von 30 Euro. Die neue Minijobgrenze 2027 resultiert aus der Anhebung des allgemeinen Mindestlohns, der sich ebenfalls ab 2027 erhöht.

Bereits im Jahr 2025 hat die Mindestlohnkommission den Anstieg des Mindestlohns für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen (Sitzung vom 27.06.2025). Hier ist es letztlich nur noch eine Formsache, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt (voraussichtlich Ende November 2026).

Zum 01.01.2027 steigt der Mindestlohn (aller Voraussicht nach) auf dann 14,60 Euro brutto je Stunde.

Dies entspricht einem Monatsverdienst bei Vollzeitarbeit von rund 2.540,40 Euro in 2027 (bei 174 Stunden im Monat). Für die Betriebe bedeutet die erneute Anhebung des Mindestlohns eine Erhöhung der Lohnkosten in den kommenden beiden Jahren, da teilweise die Löhne anzupassen sind. Dies gilt natürlich nicht nur für die Arbeitnehmer, die unter dem neuen Mindestlohn liegen, sondern unter Umständen auch für die darüberliegenden Lohnstufen, damit der Abstand zwischen den einzelnen  Tätigkeitsbereichen gewahrt bleibt.

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Minijobgrenze 2027 steigt wegen Mindestlohnanhebung

Die Minijobgrenze orientiert sich bereits seit 2022 nach dem allgemeinem Mindestlohn. Seitdem ist die Minijobgrenze nicht mehr starr vom Gesetzgeber festgelegt, sondern orientiert sich dynamisch an der Höhe des Stunden-Mindestlohns.

Die Minijobgrenze berechnet sich danach nach einer bestimmten Formel.

Mindestlohn je Stunde x 130 : 3 = Minijobgrenze (monatlich auf volle Euro aufgerundet)

Da der Mindestlohn 2027 auf 14,60 Euro steigt ergibt sich die folgende Formel:

14,60 Euro x 130 : 3 = 632,67 Euro = 633,00 Euro

 

Minijobs und Mindestlohn

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich besonders auf die Minijobs aus, da hier „relativ“ viele Minijobber zum Mindestlohn beschäftigt sind. Dies bedeutet für die Minijobber ab 01.01.2027 in der Regel eine schöne Lohnerhöhung.

Für den Betriebe steigen hingegen die Lohnkosten für Minijobs 2027 an.

 

Übergangsbereich 2027 beginnt später

Mit den neuen Minijobgrenzen erhöht sich auch die untere Entgeltgrenze der Midijobs (Übergangsbereich auf 633,01 Euro bis 2.000 Euro im Jahr.

 

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