Einkommensteuerreform 2027 und Auswirkungen auf Minijobs

Das Bundeskabinett hat die Einkommensteuerreform 2027 auf den Weg gebracht. Mit dieser wird unter anderen die Lohnsteuerberechnung ab 2027 angepasst. Leider aber auch die Kosten für Minijobs. Konkret soll die Pauschsteuer auf 5 % angehoben werden.
Minijobs stehen scheinbar unter besonderer Beobachtung der Politik – oder anders: der Finanzminister hat die Pauschsteuer für Minijobber als Finanzierungsinstrument entdeckt. Im Rahmen der Einkommensteuerreform 2027 soll auch die einheitliche Pauschsteuer erhöht werden.
Einkommensteuerreform 2027 und Minijobs
Folgende Anpassungen sind in dem Entwurf der Bundesregierung enthalten:
- Das Kindergeld steigt von 259 Euro auf 267 Euro (2027) und dann 272 Euro (2028) je Kind und Monat.
- Die Kinderfreibeträge steigen auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028).
- Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028).
- Der maximal zulässige Stundenlohn bei (steuerlich begünstigten) Sonn- und Feiertagszuschlägen wird von 50 auf 75 Euro angehoben.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt auf 1430 Euro.
- Die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Handwerkerleistungen wird von 20 auf 15 % reduziert und der Höchstbetrag von 1200 auf 900 Euro gesenkt.
- Der einheitliche Pauschsteuersatz bei Minijobs wird von 2 auf 5 % erhöht.
Noch ist der Gesetzesentwurf noch nicht beschlossen und verkündet, so dass sich hier noch Änderungen ergeben können.
Es dürfte sich aber an der Anhebung der einheitlichen Pauschsteuer für die Minijobber nicht mehr viel tun, da dies ein wichtiger Baustein für die Finanzierung ist.
Minijob-Arbeitgeber sollen die Zeche zahlen für Einkommensteuerreform 2027
Für Betriebe, die Minijobber beschäftigen, wird es im kommenden Jahr deutlich teurer. Nachdem bereits das Gesundheitsministerium mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz den pauschalen Arbeitgeberbeitragssatz zur Krankenversicherung für die Minijobber erhöht hat, kommt es nun zu einer weiteren Erhöhung.
Tatsächlich dürften sich die Kosten für Minijobs ab 2027 für die Betriebe stark erhöhen. Denn mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dürfte ab 2027 eine Erhöhung der Arbeitgeberbelastung für Minijobs um mindestens 4,5 % steigen und durch die Erhöhung der einheitlichen Pauschsteuer auf 5 % kommen dann noch weitere 3 % zu den Lohnnebenkosten hinzu. Das bedeutet, dass die Lohnnebenkosten für Minijobs auf den Rekordwert von (mindestens) 38,67 % ab 2027 steigen.
Um dies in Zahlen zu fassen. Ein Minijobber, der 2026 den Mindestlohn verdient und monatlich 603 Euro verdient, kostet aktuell 790,96 Euro (einheitliche Pauschsteuer durch den Arbeitgeber getragen)
Ab 2027 stiegen diese Kosten auf voraussichtlich 877,78 Euro (neuer KV-Pauschalbeitrag und neue Pauschsteuer).
Das sind monatlich 86,82 Euro zusätzliche Kosten für den Betrieb je Minijobber und Monat, die der Betrieb tragen muss.
Mehr Informationen zum Jahreswechsel gefällig – dann melden Sie sich zu den Webinaren zu den Rechtsänderungen an.
Für Informationen zum Umgang mit der neuen Kostensituation bei Minijobs, nehmen Sie gern Kontakt auf.


