Weihnachtsgeld und Minijob

Weihnachtsgeld und Minijob

Weihnachtsgeld und Minijob

Zum Ende eines jeden Jahres freuen sich viele Arbeitnehmer auf das Weihnachtsgeld. Teilweise sind dies Einmalzahlungen bis zu einem vollen Monatsgehalt, die die Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Gehalt im November oder Dezember eines Jahres erhalten. Doch was gilt für Minijobber? Geht das überhaupt: Weihnachtsgeld und Minijob?

Weihnachtsgeld und Minijob – zulässig?

Zunächst kann die Frage nach dem Weihnachtsgeld im Minijob klar mit einem ja beantwortet werden. Es ist möglich und zulässig, dass Weihnachtsgeld im Minijob gezahlt wird. Rechtlich besteht hier also kein Verbot auch für Minijobber ein Weihnachtsgeld oder eine andere Einmalzahlung zu zahlen.  

Weihnachtsgeld und Minijob – Anspruch

Die nächste Frage, die sich hier aber auch schon anschließt: Müssen die Minijobber überhaupt Weihnachtsgeld bekommen? Hier wird es dann schon etwas komplizierter. Da ist zunächst zu klären, ob es für die Minijobber einen vertraglichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt. Hier muss also in den jeweils gültigen Vertrag (oder Verträge) geschaut werden.

Ist hier nichts geregelt, dann kann kein Anspruch auf Weihnachtsgeld für Minijobber bestehen. Es kann aber durch eine Betriebsvereinbarung oder eine betriebliche Übung dann doch wiederum ein Weihnachtsgeldanspruch gegeben sein. Hier ist dies also zusätzlich noch zu klären.

 

Weihnachtsgeld und Minijob – Auswirkungen

Besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld für den Minijobber, dann ist dieser Weihnachtsgeldanspruch in die versicherungsrechtliche Beurteilung einzubeziehen. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass der Minijobber mit seinem Entgelt über der Minijobgrenze von 450 Euro liegt.

Wird nur die monatliche Minijobgrenze überschritten, also die Summe aus dem laufenden und einmaligen Entgelt höher als 450 Euro ist. Dann ist dies kein Problem, wenn das regelmäßige Entgelt nicht über 450 Euro monatlich beträgt.

Beispiel:

Ein Minijobber verdient monatlich 375 Euro. Im November erhält er ein Weihnachtsgeld von 150 Euro. Damit beträgt das beitragspflichtige Entgelt im November 525 Euro und liegt damit über der Minijobgrenze von 450 Euro.

Entscheidend ist hierbei aber das regelmäßige monatliche Entgelt. Dieses beträgt hier 387,50 Euro und liegt damit unter der monatlichen Minijobgrenze.

Berechnung:

12 Monate x 375 Euro           = 4.500 Euro

1 x 150 Euro                           = 150 Euro

Gesamt                                   = 4.650 Euro : 12 Monate = 387,50 Euro monatlich


Entscheiden ist hierbei somit, ob die Einmalzahlung (hier das Weihnachtsgeld) das regemäßige monatliche Entgelt so stark erhöht, dass die Minijobgrenze überschritten wird. Das Überschreiten der monatlichen Minijobgrenze ist problemlos, solange das regelmäßige monatliche Entgelt (auch mit Einmalzahlung) die Minijobgrenze nicht überschreitet.

 

Weihnachtsgeld und Minijob – Beitragsberechnung

Wichtig bei der Beitragsberechnung ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge natürlich auf das volle Arbeitsentgelt erhoben werden. Dies bedeutet, dass auch bei Minijobber die Beträge des Arbeitsentgelts oberhalb von 450 Euro der Beitragspflicht unterliegen und zu verbeitragen (und versteuern) sind.

Beispiel:

Ein Minijobber verdient im November 300 Euro laufendes Entgelt und erhält zusätzlich ein Weihnachtsgeld (Einmalzahlung) in Höhe von zusätzlich 200 Euro. Der Arbeitgeber zahlt 2 Prozent Pauschsteuer auf den Arbeitslohn.

Beitragspflichtiges Entgelt:

300 Euro + 200 Euro = 500 Euro

Die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung werden aus 500 Euro berechnet. Dies gilt auch für die Pauschsteuer.

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2 Antworten

  1. Sabrina sagt:

    Ein sehr schöner Artikel. Hat mir echt sehr gefallen!

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