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Midijobs 2024 – neue Entgeltgrenzen

Die Anhebung der Minijobgrenze wirkt sich auch auf den Übergangsbereich aus. Der als Midijob bezeichnete Übergangsbereich beginnt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und endet bei 2.000 Euro monatlich. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns und damit der Geringfügigkeitsgrenze beginnt ein Midijob ab 1. Januar 2024 bei 538,01 Euro. Es verschiebt sich also die untere Entgeltgrenze nach oben.

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Midijob richtig beurteilen

Arbeitnehmer, deren regelmäßig Entgelt im Bereich von 520,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich liegt, sind im Übergangsbereich beschäftigt. Inzwischen hat sich für diesen Übergangsbereich der Begriff „Midijob“ etabliert. Wichtig für die Einstufung als Midijobber ist die versicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses.

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Minijob: Beurteilung selbstständig oder angestellt beschäftigt

Auch im Rahmen der Minijobs kommt es immer wieder zu der Fragestellung, ob eine Tätigkeit auf selbstständiger Basis ausgeübt wird oder ob die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverhältnis vorliegen. In den letzten Monaten gab es dazu mehrere Entscheidungen, die zwar nicht in allen Fällen Minijobber betraf, aber im Grunde die Problematik und das Haftungsrisiko des Arbeitgebers gut darstellen. Fraglich ist, ob selbstständig oder angestellt beschäftigt?

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