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Überstundenzuschläge bei Minijobbern richtig umsetzen

Haben Sie Minijobber (Teilzeitbeschäftigte) in Ihrem Betrieb, stellt sich oft die Frage, wie diese bei zusätzlichen Zahlungen, wie Zuschläge, in der Lohnabrechnung zu behandeln sind. Das Gesetz sieht dabei vor, dass Teilzeitbeschäftigte (das sind ja schließlich Ihre Minijobber) wegen der Teilzeitarbeit grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Doch wie kann diese Forderung für Überstundenzuschläge bei Minijobbern konkret umgesetzt werden?

Grundsätzliches zu Überstundenzuschläge bei Minijobbern

Zunächst stellen sich vielleicht viele die Frage, ob Überstundenzuschläge überhaupt gezahlt werden müssen. Im Grunde sind Überstundenzuschläge nicht notwendigerweise zu zahlen. Es genügt daher, wenn für Überstunden der normale Stundenlohn gezahlt oder ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt wird.

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