Seit 1.1.2024 beträgt die Minijobgrenze 538 Euro im Monat. Doch wie ist zu verfahren, wenn das Entgelt die monatliche Minijobgrenze überschreitet. Ist dies zulässig oder ist mit dem Überschreiten der Minijobberstatus dahin?
Unterliegt die Entgelthöhe eines Minijobbers erheblichen Entgeltschwankungen, dann kann dies zum Verlust des Minijobber-Status führen. Das gilt auch, wenn das Jahresarbeitsentgelt insgesamt nicht mehr als 5.400 Euro beträgt.