Auch im Minijob kann Mutterschaftsgeld gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ob dies jedoch der Fall ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Ein Minijob und Mutterschaftsgeld ist daher grundsätzlich möglich, aber wann ist dies auch tatsächlich der Fall?
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Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Viele Minijobber arbeiten gleich in mehreren Minijobs. Auch bei diesen Multi-Minijobbern kommt es natürlich vor, dass eine Mitarbeiterin schwanger wird. Wie berechnen Sie jetzt aber den Fall: Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Also wenn eine Arbeitnehmerin neben dem Minijob bei Ihnen noch weitere hat?
Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Minijobberin natürlich in allen Beschäftigungen Mutterschutz genießt. Also die Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss in allen einzelnen Jobs ein Thema ist.
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Auch Minijobberinnen bekommen Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld. Schwangere Mitarbeiterinnen sollen während der letzten 6 Wochen vor der Entbindung und dürfen bis zum Ablauf der 8. Woche nach der Entbindung (Schutzfristen) nicht von Ihnen beschäftigt werden.
Das gilt natürlich auch für Arbeitnehmerinnen, die bei Ihnen einen Minijob ausüben. Der Lohnausfall während dieser Zeit wird (teilweise) durch das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und einem Mutterschaftsgeldzuschuss des Arbeitgebers ausgeglichen.