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Gültigkeit des Befreiungsantrags von der Rentenversicherungspflicht

Der Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern ist (fast) ewig gültig. Das gilt jedenfalls, wenn es sich um eine durchgängige Beschäftigung handelt. Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn die Beschäftigung unterbrochen wird oder es zu mehreren kurz aufeinanderfolgenden Beschäftigungsverhältnissen kommt. Ist der Befreiungsantrag auch dann noch gültig?

Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht ist fast Pflichtveranstaltung

Nach aktuellen Zahlen lassen sich rund 90 % der neuen Minijobber in ihrem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien. Das liegt daran, dass die Minijobber den Minijob brutto für netto ausüben und keine „zusätzlichen“ Eigenanteile zahlen wollen.

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