Geringverdiener 2019 sind mit den neuen Beitragssätzen 2019 abzurechnen. Natürlich ist auch hier der neue durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zu verwenden und dadurch wird es für Betriebe etwas günstiger Geringverdiener 2019 zu beschäftigen.
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Geringverdiener 2017: Zusatzbeitrag bleibt unverändert
Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung bleibt auch im Jahr 2017 unverändert bei 1,1 %. Zum 1.11.2016 war es wieder einmal soweit. Der Schätzerkreis, ein Expertengremium, der gesetzlichen Krankenversicherung hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Jahr 2017 bekannt gegeben. Zwar muss das Bundesministerium für Gesundheit den Zusatzbeitrag noch offiziell bestätigen, doch besteht daran im Grunde kein Zweifel.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung hat für den Großteil Ihrer pflichtversicherten und freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmer keine Auswirkungen. Denn für diese müssen Sie die Beiträge zur Krankenversicherung um den kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhöhen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hingegen hat letztlich nur Auswirkungen für die Beitragsberechnung Ihrer Geringverdiener.
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