Schlagwort-Archive: anteilige Minijobgrenze

Keine anteilige Geringfügigkeitsgrenze bei Teilmonaten

Ist ein Minijobber keinen vollen Kalendermonat beschäftigt, so gilt dennoch die volle Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro je Monat. Bei der Geringfügigkeitsgrenze handelt es sich nämlich um eine Monatsgrenze, die nicht anteilig zu berechnen ist.

Keine anteilige Geringfügigkeitsgrenze bei Teilmonaten weiterlesen

Keine anteilige Minijobgrenze (mehr)

Arbeitet ein Minijobber keinen vollen Kalendermonat, so ist trotzdem die monatliche Minijobgrenze von 450 Euro maßgebend. Es erfolgt keine Kürzung der monatlichen Minijobgrenze, nur weil der Minijobber keinen vollen Monat gearbeitet hat bzw. beschäftigt war.

Keine anteilige Minijobgrenze (mehr) weiterlesen

Gibt es eine anteilige Minijobgrenze?

Tritt ein Minijobber im laufenden Monat neu in einen Minijob ein, dann stellt sich oft die Frage, ob für den ersten (anteiligen) Kalendermonat eine anteilige Minijobgrenze gibt. Und natürlich auch, ob auf eine anteilige Minijobgrenze im Lohnbüro gekürzt werden muss.

Die Antwort zur anteiligen Minijobgrenze ist wie so oft ein ja, aber…

Ob Sie bei einem Beschäftigungsbeginn – oder natürlich auch einem Beschäftigungsende – eines Minijobbers eine anteilige Minijobgrenze berechnen müssen, hängt davon ab, wie lange der Minijobber beschäftigt sein soll bzw. beschäftigt war, wenn es sich um einen Ein- oder Austritt im laufenden Monat handelt.

Gibt es eine anteilige Minijobgrenze? weiterlesen