Grundsätzlich gilt als Voraussetzung für einen Minijob, dass das regelmäßige Entgelt monatlich 520 Euro nicht überschreiten darf. Doch ist die Überschreitung unvorhersehbar gelten Sonderregelungen, so dass trotz Überschreiten der Minijobgrenze der Minijobstatus erhalten bleiben kann. Dies ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft.
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Minijobs – 520-Euro-Kräfte
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das regelmäßige Entgelt monatlich die geltenden Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) nicht überschreitet. Die Minijobgrenze war bislang stets festgeschrieben (zuletzt bei 450 Euro).
Minijobgrenze steigt auf 520 Euro
Die Minijobgrenze wurde zum 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben. Dies bedeutet aber leider nicht, dass der Arbeitsumfang der Minijobber erhöht worden ist. Vielmehr ist die Anhebung der Minijobgrenze der Mindestlohnerhöhung geschuldet.
Minijobgrenze steigt auf 520 Euro
Die Minijobgrenze sollte in den vergangenen Jahren immer wieder einmal angehoben werden. Strittig war hier lange, wie hoch sie denn sein soll. Nunmehr hat sich der Gesetzgeber entschieden und die Minijobgrenze vorerst auf 520 Euro ab 1.10.2022 angehoben. Damit steigt die Minijobgrenze ab Oktober 2022.