So ermitteln Sie den Urlaubsanspruch von Minijobbern

So ermitteln Sie den Urlaubsanspruch von Minijobbern

Minijobber und Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch von Minijobbern ist oft ein Thema. Bei der Beschäftigung von Minijobbern taucht immer wieder die Frage auf, ob Minijobber überhaupt einen Urlaubsanspruch haben und wenn ja wie hoch dieser Urlaubsanspruch ist. Die Frage nach dem grundsätzlichen Urlaubsanspruch von Minijobbern lässt sich mit einem klaren JA beantworten. Ihre Minijobber gelten nämlich arbeitsrechtlich als (Teilzeit)Arbeitnehmer und haben daher im Grunde dieselben Ansprüche wie Ihre vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter. Damit ist der grundsätzliche Urlaubsanspruch von Minijobbern geklärt.

Natürlich haben damit die Minijobber auch die weiteren Arbeitnehmerrechte wie Ihre Vollzeit-Arbeitnehmer auch. Lesen Sie dazu gern meinen Artikel zu diesem Thema „Auch Minijobber haben Rechte„.

Es stellt sich nun aber die viel spannendere (und oft kontrovers diskutierte) Frage, wie hoch der Urlaubsanspruch von Minijobbern ist. Instinktiv denken jetzt viele von Ihnen, dass der Urlaubsanspruch von Minijobbern natürlich nicht so hoch sein kann, wie der Urlaubsanspruch eines Vollzeitarbeitnehmers. Dies trifft in der Vielzahl der Fälle natürlich auch zu.

Es gilt hierbei jedoch auf wichtige Details zu achten. Denn unter Umständen können die Urlaubstage eines Minijobbers sehr wohl genauso hoch sein, wie die Urlaubstage eines Vollzeit-Arbeitnehmers.


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Anzahl der Wochenarbeitstage bestimmt den Urlaubsanspruch von Minijobbern

Die entscheidende Frage für den Urlaubsanspruch von Minijobbern lautet: Wie viele Wochenarbeitstage der Minijobber regelmäßig arbeitet. Denn diese Wochenarbeitstage beeinflussen die Anzahl der Urlaubstage, die der Minijobber im Vergleich zu einem Vollzeitarbeitnehmer erhält. Je mehr Wochentage der Minijobber arbeitet, desto höher ist auch sein Urlaubsanspruch.

So berechnen Sie die Urlaubsansprüche Ihrer Minijobber

Bei der Berechnung der Urlaubsansprüche Ihrer Teilzeitkräfte stellen Sie auf die regelmäßigen Wochenarbeitstage ab. Das wird bei den Vollzeitarbeitnehmern regelmäßig eine 5-Tage-Woche sein.

Arbeiten Ihre Minijobber an weniger als 5 Tagen je Woche, so kürzen Sie den Jahresurlaubsanspruch im Verhältnis der Wochenarbeitstage. Hierfür können Sie folgende Formel verwenden:

Urlaubsanspruch eines Vollzeitbeschäftigten x Individuelle Wochenarbeitstage

Wochenarbeitstage bei Vollzeit


Beispiel:

Im Betrieb arbeiten die Vollzeitarbeitnehmer 5 Tage je Woche und haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Ihr Minijobber arbeitet je 2 Tage wöchentlich.

Somit hat er 12 Urlaubstage im Jahr.

30 Urlaubstage x 2 Wochenarbeitstage  =    12 Tage

                        5 Wochenarbeitstage


Immer Mindesturlaub für den Urlaubsanspruch von Minijobbern?

Viele werden sich nach der oben genannten Ermittlung der Urlaubstage der Minijobber denken, das ist ja ganz schön viel. Die Minijobber kommen oft nicht jede Woche zum Einsatz, so dass der Urlaubsanspruch ganz schön üppig ausfällt. Kann hier nicht einfach der Mindesturlaub verwendet werden?

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Im Grunde greift natürlich auch hier – sofern im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist – der gesetzliche Mindestlohn von 24 Urlaubstagen bei einer 6-Tage-Woche bzw. von 20 Urlaubstagen bei einer 5-Tage-Woche.

Urlaubsanspruch von Minijobbern – Achtung Gleichbehandlung

Problematisch kann hierbei aber der Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz werden. Dieser sagt nämlich aus, dass Teilzeitkräfte, also damit auch Ihre Minijobber aufgrund der Teilzeit nicht schlechter gestellt werden dürfen als die Vollzeitbeschäftigten. Dies ist im § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt.

Somit sind Sie grundsätzlich daran gebunden, den Urlaubsanspruch von Minijobbern anteilig anhand der Urlaubsansprüche Ihrer Vollzeit-Arbeitnehmer zu gewähren.

In diesem Paragraphen ist aber auch eine Ausnahmemöglichkeit erwähnt. Diese Ausnahme gilt immer dann, wenn sachliche Gründe vorliegen, die eine andere Behandlung des Minijobbers rechtfertigen können. Das bedeutet konkret, dass Sie einen geringeren Urlaubsanspruch gewähren können, wenn Sie sachliche (objektiv nachvollziehbare) Gründe vorlegen können, die einen geringeren Urlaubsanspruch rechtfertigen.

Mögliche Rechtfertigungsgründe für den Mindest-Urlaubsanspruch von Minijobbern

Die geringere Arbeitszeit des Minijobbers scheidet als Rechtfertigungsgrund aus. Daher müssen Sie schauen, welche anderen Gründe es für einen geringen Urlaubsanspruch von Minijobbern geben kann.

Ein Vorschlag dazu kann sein, dass die Minijobber gar nicht regelmäßig ihre vereinbarten Wochenarbeitstage tätig sind. Das kommt in der Praxis relativ häufig vor. Nämlich immer dann wenn die Minijobber für zusätzliche Arbeiten benötigt werden, diese zusätzlichen Arbeiten aber nicht jede Woche anfallen. Dann kann die Situation entstehe, dass 2 Arbeitstage wöchentlich vereinbart sind, tatsächlich aber einige Wochen im Jahr nur ein Tag gearbeitet wurde oder vielleicht auch gar kein Arbeitseinsatz vorgelegen hat. Ist dies der Fall so könnten Sie als Rechtfertigungsgrund ausführen, dass tatsächlich nicht an 2 Tagen die Woche gearbeitet wurde, sondern weniger.


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Liegt in Ihrem Betrieb jedoch das genaue Gegenteil vor, also die Minijobber arbeiten eher häufiger, dann können Sie diesen Rechtfertigungsgrund natürlich nicht anbringen.

Ein anderer möglicher Rechtfertigungsgrund kann sein, dass die höheren Urlaubsansprüche Ihrer Vollzeit-Arbeitnehmer damit zusammenhängen, dass diese auch schon länger bei Ihnen beschäftigt sind. Auch das ist ein in der Praxis oft vorkommender Fall. Die Arbeitnehmer beginnen zunächst mit einem geringeren Urlaubsanspruch, der sich dann im Laufe der Betriebszugehörigkeit oder besonderer Leistungen erhöht.

Da bei Minijobbern eine längere Betriebszugehörigkeit oft nicht vorliegt, können Sie also schauen, ob dies ein möglicher Rechtfertigungsgrund für Sie sein kann.

Keine Rechtfertigung – was tun?

Können Sie keine sachlichen Rechtfertigungsgründe für einen (anteilig) kürzeren Urlaubsanspruch für Minijobber vorlegen, so sollten Sie in den sauren Apfel beißen und den anteiligen Urlaubsanspruch anhand des Vollzeit-Urlaubsanspruchs gewähren.

… eine Frage noch

Kennen Sie weitere Rechtfertigungsgründe? Dann schreiben Sie mir diese bitte. Ich bin gespannt, welche Möglichkeiten hier noch für Betriebe bestehen.

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4 Antworten

  1. […] Sei es, wenn es um Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsansprüchen geht. Doch wo Arbeitnehmerrechte sind, sind auch Pflichten – und dies wird leider oft […]

  2. […] Der komplette Jahresurlaub steht Minijobbern zu, wenn sie 6 Monate (Wartezeit) im Betrieb beschäftigt sind (§ 4 Bundesurlaubsgesetz). Ist dies der Fall besteht im Grunde der volle Jahresurlaubsanspruch. […]

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