Minijobgrenze 2024 soll steigen

Die Minijobgrenze 2024 soll steigen und ab dem Jahr 2024 dann 538 Euro statt 520 Euro im Monat betragen. Welche Auswirkungen dies auf die Abrechnung von Minijobbern hat, lesen Sie hier.

Mindestlohn steigt – Minijobgrenze steigt auch

Ab 1.1.2024 soll der Mindestlohn von derzeit 12,00 Euro auf dann 12,41 Euro angehoben werden. Diese Mindestlohnerhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijobgrenze. Denn mittlerweile ist die Höhe der Minijobgrenze an den Mindestlohn gekoppelt, so dass mir einer Anhebung des Mindestlohns auch die Minijobgrenze steigt.

Anmerkung: Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung wurde am 4.12.2023 veröffentlicht – somit gilt ab 1.1.2024 der Mindestlohn von 12,41 Euro.

Die neue Minijobgrenze berechnet sich nach einer bestimmten Berechnungsformel:

Mindestlohn x 130 / 3 = Geringfügigkeitsgrenze (gerundet auf volle Euro)

Für 2024 bedeutet dies bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro.

12,41 Euro x 130 : 30 = 537,77 Euro aufgerundet 538 Euro.

Neue Minijobgrenze 2024

Die neue Minijobgrenze ab 1.1.2024 beträgt somit 538 Euro. Das bedeutet, Minijobber können im Monat 18 Euro mehr verdienen und sind weiterhin als Minijobber tätig.

Für die Lohnabrechnung bedeutet dies, dass die Stundenlöhne ggf. angepasst werden müssen, weil der Mindestlohn erhöht wird. Bei Minijobbern mit einem höheren Stundenlohn kann eine Anpassung auf (bis zu) 538 Euro im Monat erfolgen.

Wie viel Stunden darf ein Minijobber 2024 arbeiten?

Neben der Verdiensthöhe spielt die Arbeitszeit bei Minijobbern nach wie vor eine große Rolle. Denn für den Betrieb stellt sich die Frage, wie viel Stunden ein Arbeitnehmer beschäftigt sein darf, um weiterhin als Minijobber beschäftigt zu sein.

Grundsätzlich gilt hier, dass ein Arbeitnehmer zum Mindestlohn 10 Stunden je Woche arbeiten darf, ohne dass der Minijobberstatus verloren geht.

Bei einem Mindest-Stundenlohn von 12,41 Euro und 538 Euro Monatsverdienst können (theoretisch) 43,35 Stunden im Monat gearbeitet werden (538 Euro : 12,41 Euro).

Tatsächlich dürfte es pragmatischer sein, wenn eine feste Wochenstundenzahl mit dem Minijobber vereinbart wird, um den gesetzlichen Regeln gerecht zu werden. Hier sind die 10 Wochenstunden sinnvoll.

Hinweis: Durch den Anstieg der Minijobgrenze steigt 2024 auch die untere Entgeltgrenze bei den Midijobs auf dann 538,01 Euro – die obere Entgeltgrenze soll unverändert bei 2.000 Euro bleiben.

Wichtig: Im Bundesgesetzblatt ist am 29.11.2023 die Vierte Mindestlohnverordnung veröffentlicht worden, so dass die neue Minijobgrenze 2024 nun feststeht.

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