Minijob und Bürgergeld

Minijob und Bürgergeld

Bürgergeld

Das Bürgergeld und die Anhebung ab 2024 ist derzeit in der Diskussion. Ob die Anhebung um 12 Prozent angemessen oder nicht, sei aber nicht das Thema dieses Artikels. Hier erhalten Sie die Antwort, ob neben dem Bürgergeldbezug ein Minijob zulässig ist.

Bürgergeld – was ist das

Beim Bürgergeld handelt es sich um eine Leistung für bedürftige Menschen, die im Grunde arbeiten können, aber kein Arbeitslosengeld (mehr) erhalten. Das Bürgergeld wurde zum 1.1.2023 eingeführt und ersetzte das ehemalige HARTZ 4.

Alleinstehende erhalten als Regelbedarf 502 Euro im Monat, Paare in einer Bedarfsgemeinschaft kommen auf 902 Euro. Zusätzlich werden die Wohnkosten je nach Bedarf vom Staat übernommen. Ab 2024 erhöhen sich diese Regelbedarfe um ca. 12 Prozent. Vermögen bis zu 40.000 Euro pro Person werden nicht angerechnet.

Das Bürgergeld erhalten grundsätzlich Bedürftige, die arbeiten können, aber keine Arbeit finden. Ein Minijob neben dem Bezug von Bürgergeld ist gestattet, wird allerdings teilweise angerechnet, so dass sich das Bürgergeld vermindert.

100 Euro Freibetrag

Grundsätzlich besteht für einen Minijob neben dem Bezug von Bürgergeld ein Freibetrag von 100 Euro. Das heißt, verdient ein Bürgergeld-Bezieher im Minijob 100 Euro im Monat, so werden diese 100 Euro nicht auf das Bürgergeld angerechnet (es wird nicht gekürzt). Liegt sein Minijobverdienst über 100 Euro, erfolgt eine Anrechnung auf das Bürgergeld.

Anrechnung auf Minijob

Liegt der Verdienst im Minijob allerdings über 100 Euro, so wird der übersteigende Betrag (anteilig) angerechnet und dies führt zu einer Kürzung des Bürgergeldes. Im Rahmen eines Minijobs sind 20 Prozent des 100 Euro übersteigenden Betrags anrechnungsfrei, das heißt, 80 Prozent werden auf das Bürgergeld angerechnet.

Beispiel:

Ein Bürgergeldbezieher erhält aus seinem Minijob 400 Euro im Monat.

100 Euro davon sind als Freibetrag anrechnungsfrei. Die übersteigenden 300 Euro sind zu 20 Prozent anrechnungsfrei, also 60 Euro. Somit werden 80 Prozent (von 300 Euro = 240 Euro) auf das Bürgergeld angerechnet.

 

Übrigens: Bezieher von Arbeitslosengeld können 165 Euro anrechnungsfrei zum Arbeitslosengeld im Minijob hinzuverdienen.

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