Arbeitszeit: Pausenregelungen für Minijobber

Arbeitszeit: Pausenregelungen für Minijobber

Arbeitspausen im Minijob

Die Pausenregelungen für Minijobber unterliegen keinen Besonderheiten. Auch für Minijobber gelten dieselben Pausenregelungen wie für Ihre übrigen Arbeitnehmer. Doch was verbirgt sich hinter den Pausenregelungen und was sind das überhaupt für Regelungen?

Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern Arbeitspausen gewähren (§ 4 ArbZG). Diese Ruhepausen müssen so gestaltet sein, dass der Arbeitnehmer keine Arbeit verrichten muss und auch nicht zur Arbeit herangezogen werden kann. Im Grunde kann der Arbeitnehmer in dieser Zeit sich frei bewegen. In der Ruhepause kann der Minijobber also frei über seine Zeit verfügen.

Pausenregelungen für Minijobber: Dauer der Pause

Die Pausendauer ist vorher (vor Pausenbeginn) festzulegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss die Pausendauer 30 Minuten betragen. Bei einer Arbeitszeit von 9 Stunden muss die Pause 45 Minuten betragen.

Dabei muss die Pause nicht immer individuell vereinbart werden. Vielmehr genügend es, wenn es übliche Pausenzeiten im Betrieb gibt. Also beispielsweise im Betrieb findet die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13 Uhr statt.

Es ist übrigens auch nicht erforderlich, dass die Pausen am Stück, also 30 Minuten bzw. 45 Minuten, genommen werden. Denkbar sind hier auch andere Zeitintervalle. Dabei muss eine Arbeitspause aber mindestens 15 Minuten betragen.

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Pausenregelungen für Minijobber: Pause kann, aber muss nicht

Da eine Arbeitspause erst nach einer Arbeitszeit von 6 stunden gesetzlich vorgeschrieben ist, braucht in den ersten 6 Arbeitsstunden keine Pause gewährt werden.

Da viele Minijobber gar nicht 6 Stunden am Stück arbeiten, können hier die Pausen im Grunde entfallen. Nur wenn ein Minijobber mehr als 6 Stunden arbeitet, ist die Pause zu gewähren.


Beispiel 1: Pausenregelungen für Minijobber

Ein Minijobber arbeitet regelmäßig 4 Stunden an den Arbeitstagen.

Da er nicht auf 6 Arbeitsstunden kommt, braucht ihm keine Pause gewährt werden.

 


Beispiel 2: Pausenregelungen für Minijobber

Der Minijobber arbeitet ausnahmsweise an einem Arbeitstag 7 Stunden.

Da die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt, ist dem Minijobber nach 6 Stunden Arbeitszeit eine 30-minütige Pause zu gewähren.


Pausenregelungen für Minijobber: Bezahlung

Die Arbeitspausen der Minijobber sind nicht zu vergüten. Dies heißt, eine Arbeitspause ist eine unbezahlte Pause. Es besteht keine Vergütungspflicht für Pausen.

 

Pausenregelungen für Minijobber: Betriebspause

Neben den regulären Arbeitspausen, kann es in einem Betrieb auch zu sogenannten Betriebspausen kommen. Das sind betrieblich bedingte Arbeitsunterbrechungen, zum Beispiel aufgrund eines technischen Defekts einer Maschine, so dass die Arbeit nicht fortgesetzt werden kann.

Diese betrieblich verursachten Pausen müssen natürlich vergütet werden.

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6 Antworten

  1. Roland Trimpin sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Rentner und habe einen Minijob. Die meiste Zeit arbeite ich einmal pro Woche ( Freitags ). Heute FR 11.6.21 hatte ich 8 Stunden am Stück gearbeitet ( ohne Pause wurde ich gebeten ). Es ist nicht immer so – es sind zwischen 5 und 9 Stunden pro Freitag. Man kann etwa vorhersagen wie lange ich zu arbeiten habe an meinem Einsatztag. Nun meine Frage: wenn ich zwischen 7 und 8 Stunden vorhersagen kann steht mir dann eine Pause zu ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Roland Trimpin

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Tag,
      bei einer mehr als 6-stündigen Arbeitsschicht stehen Ihnen mindestens 30 Minuten Pause zu. Arbeiten Sie weniger als 6 Stunden, dann ist keine Pause vorgeschrieben. Sollte eine Arbeitsschicht länger als 9 Stunden dauern, so ist eine Pausenzeit von 45 Minuten vorgesehen.
      Das Ganze ist im § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt.

      Ich hoffe dies hilft Ihnen weiter.

      Mit freundlichen Grüßen
      Marc Wehrstedt

  2. A.P.Merz sagt:

    Hallo, ich bin im Krankenfahrdienst Minijobber und ich habe bis zu drei Fahrtermine am Tag, mit mehreren Stunden Abstand, die ich nicht bezahlt bekomme. Das sind z.B. bei 4,5 Arbeitsstunden, in drei Fahrten, zwei Pausen mit bis zu vier Stunden Länge. Ist das so richtig, dass es keine Verbindlichkeit vom Arbeitgeber zu den Arbeitspausen gibt ?

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Abend,
      schön ist diese Regelung nicht. Vielleicht sollten Sie mit dem Arbeitgeber einmal über diese Pausenregelung sprechen und klären, ob die Pausen ein gewisses Höchstmaß nicht überschreiten dürfen bzw. dass Sie ggf. für die Zeiten vergütet werden. Fraglich ist aber natürlich, was Sie machen wollen, wenn sich der Arbeitgeber auf keine Regelung einlassen möchte.

      Ich hoffe dies hilft Ihnen etwas weiter

      Viele Grüße
      Marc Wehrstedt

  3. Jens Blecher sagt:

    Hallo,
    ich arbeite in meinem Minijob oft eine 6-Stunden Schicht und bekomme eine 15-minütige Pause.
    Gilt die Regelung der 30-minütigen Pausenpflicht auch bei einer Arbeitslänge von genau 6 Stunden oder erst bei 6+ Stunden (sprich 6,25 stunden etc.)?
    Lg

    • Marc Wehrstedt sagt:

      …im Arbeitszeitgesetz ist die 30-minütige Pause /Ruhepause bei „mehr“ als sechs Stunden Arbeitszeit vorgeschrieben…

      Viele Grüße
      Marc Wehrstedt

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