Urlaubsentgelt für Minijobber ist zu zahlen (Teil 1)

Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und damit auch auf Urlaubsentgelt. Das bedeutet, dass Sie auch den Minijobber bezahlten Urlaub gewähren müssen und diese Urlaubstage entsprechend zu vergüten sind.

Urlaubsentgelt für Minijobber – Anspruch besteht

Urlaubsentgelt erhalten Arbeitnehmer, wenn sie ihren bezahlten Erholungsurlaub nehmen. Da auch Minijobber Urlaubsanspruch haben, bezahlten Urlaub, sind die Urlaubstage der Minijobber so zu vergüten, als wenn sie gearbeitet hätten. Das Urlaubsentgelt sorgt also im Grunde für die Weiterbezahlung der Arbeitnehmer, während des (vertraglich vereinbarten) Urlaubs.

Auch für Ihre Minijobber besteht dieser gesetzliche Anspruch, so dass auch die Minijobber Erholungsurlaub nehmen können (müssen).

Urlaubsentgelt für Minijobber – Höhe des Urlaubsentgelts

Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich beim Urlaubsentgelt nach einer Durchschnittsberechnung. Grundlage ist dabei der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG). Aus Vereinfachungsgründen werden hier regelmäßig die letzten drei abgerechneten Monate als Grundlage genommen. Dabei zählen grundsätzlich alle Zahlungen (Lohnarten), die der Minijobber erhalten hat mit in die Berechnung ein.

Diese Lohnarten sind beim Urlaubsentgelt für Minijobber zu berücksichtigen

  • Arbeitsentgelt (alle Lohnarten)
  • Zulagen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen (z. B. Schicht-, Gefahren-, Auslands-, Bereitschaftsdienst- und Schmutzzulagen)
  • Akkordlohn
  • Verkaufsprämien
  • Provisionen (mit Ausnahme von Umsatzprovisionen, Bezirksprovisionen und Provisionen, die für das gesamte Jahr gezahlt werden)
  • Sachbezüge (Verpflegung)
  • Verdiensterhöhung sind so zu bewerten als seien sie mit Beginn des Berechnungszeitraums eingetreten

Werbung:

 


Diese Lohnbestandteile bleiben außen vor:

  • Aufwendungsersatz (z. B. Fahrgelder, Spesen)
  • Einmalleistungen (z. B. Weihnachtsgeld, Treueprämien, Umsatzprovisionen, Umsatz- und Gewinnbeteiligungen, Tantiemen, Jubiläumsgelder)
  • Trinkgelder
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Überstundenvergütung/-pauschale
  • Verdienstkürzungen im Berechnungszeitraum

Urlaubsentgelt für Minijobber – Berechnungsformel

Wie Sie das Urlaubsentgelt berechnen, finden Sie im Teil 2 dieses Artikels zum Urlaubsentgelt für Minijobber.

Urlaubsentgelt für Minijobber – Urlaub ist zu nehmen

Bezahlter Urlaub bedeutet, dass der Mitarbeiter für jeden Tag sein Gehalt erhält, an dem er sonst gearbeitet hätte. Der Minijobber muss den Urlaubstag weder vor- noch nacharbeiten.

Newsletter-Anmeldung

Der Minijob-Newsletter informiert Sie über neue Beiträge und aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema Minijobs.

Sie erhalten den Newsletter mit aktuellen Tipps und Tricks zum Thema Minijobs in regelmäßigen Abständen.

Prüfen Sie Ihren Posteingang und den Spamordner, um Ihr kostenloses Newsletter-Abonnement zu bestätigen. Klicken Sie dazu bitte auf den Link in der Bestätigungsmail, die Ihnen gerade zugesendet wurde. Nur dann ist Ihre Registrierung für den kostenlosen Newsletter Minijobs abgeschlossen.

2 Gedanken zu „Urlaubsentgelt für Minijobber ist zu zahlen (Teil 1)“

  1. Ich arbeite seit 1.12.2005 als Aushilfe Minijob in der Pflege. Urlaubstage Urlaubgeld und Entgeltfortzahlung bei Krankheit wird vom Pflegeheim abgelehnt. Da ich zum großen Teil nur am Wochenende arbeite, hätte ich keinen Anspruch bzw. müßten sie nicht zahlen. Wie verhalten?

    1. Guten Abend,
      schwere Frage. Aus meiner Sicht gibt es derzeit in vielen Pflegebetrieben einen Arbeitskräftemangel. Daher sollte ein Arbeitgeberwechsel eventuell nicht sonderlich schwierig sein.
      Schauen Sie sich doch einfach mal die aktuellen Stellengesuche im Pflegebereich an… aus meiner Erfahrung suchen viele Betriebe Minijobber, die auch am Wochenende arbeiten …

      ich hoffe dies hilft Ihnen etwas weiter…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert