Die Mindestlohnkommission hat ihren ersten Bericht vorgelegt. Danach hat sie insbesondere begründet, ob und in welcher Höhe der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,50 € je Stunde angehoben werden soll.
Ab 1.1.2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn – auch für Ihre Minijobber – auf 8,84 € brutto je Stunde steigen, wenn es nach der Mindestlohn-Kommission geht.
Für die Abrechnungspraxis bedeutet dies für Sie, dass alle Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen ab 1.1.2017 mindestens 8,84 € brutto je Stunde verdienen müssen.
Sofern Sie bislang einen geringeren Bruttostundenlohn auszahlen, müssen Sie die Brutto-Stundenlöhne entsprechend erhöhen.
Den Beschluss der Mindestlohn-Kommission finden Sie hier.
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Anmerkung am 9.1.2017:
Der Mindestlohn in Höhe von 8,84 € ist mittlerweile verabschiedet und gilt ab 1.1.2017.