Neuer Mindestlohn ab 2017 bei 8,84 € ?

Neuer Mindestlohn ab 2017 bei 8,84 € ?

Die Mindestlohnkommission hat ihren ersten Bericht vorgelegt. Danach hat sie insbesondere begründet, ob und in welcher Höhe der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,50 € je Stunde angehoben werden soll.

Ab 1.1.2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn – auch für Ihre Minijobber – auf 8,84 € brutto je Stunde steigen, wenn es nach der Mindestlohn-Kommission geht.

Für die Abrechnungspraxis bedeutet dies für Sie, dass alle Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen ab 1.1.2017 mindestens 8,84 € brutto je Stunde verdienen müssen.

Sofern Sie bislang einen geringeren Bruttostundenlohn auszahlen, müssen Sie die Brutto-Stundenlöhne entsprechend erhöhen.

Den Beschluss der Mindestlohn-Kommission finden Sie hier.

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Anmerkung am 9.1.2017:

Der Mindestlohn in Höhe von 8,84 € ist mittlerweile verabschiedet und gilt ab 1.1.2017.

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7 Antworten

  1. […] Update am 6.7.2016: Ab 2017 gilt ein neuer Mindestlohn von 8,84 € je Stunde. […]

  2. […] hat aber auch für den Betrieb selbst einen nicht zu unterschätzenden Vorteil. Denn aufgrund der Mindestlohnerhöhung ab 1.1.2017 reduziert sich (eventuell) bei einigen Minijobbern die Arbeitszeit, da sie ansonsten die […]

  3. […] bereits jetzt die Abteilungen mit Minijobbern und die Geschäftsleitung über die Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung zu […]

  4. […] Ihre Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € (ab 2017: 8,84 €) bzw. dem Branchen-Mindestlohn (z.B. im Pflegebereich beträgt der […]

  5. […] Mindestlohn bei Jugendlichen Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn von 8,84 € je Stunde. Das gilt aber nur, wenn sie bereits 18 Jahre alt sind. Das heißt, Schüler, die noch […]

  6. […] 1.1.2017 sind dies also 8,84 € Mindestlohn je Stunde (Bruttolohn). Sofern der Betrieb einem Branchen-Mindestlohn unterliegt, wie zum Beispiel das Elektrohandwerk, […]

  7. D.Mondorf sagt:

    Ich finde es nicht fair, das ich bei einem Minijob Mindestlohn von 9,00 Euro und bald mehr zahle, obwohl die Mitarbeiter es Netto und nicht wie Teilzeit/Vollzeitkräfte Brutto bekommen, denn diese zahlen ja auch ihre Sozialabgaben und haben schließlich weniger pro h wie Minijober. Hierzu bekommen meine noch ihr Trinkgeld, liegen dann weit über 10,0 Euro Netto meistens kommen sie nur bis zu 5 h da ich ein kleines Café habe und verdienen mehr als ich mir monatlich auszahlen kann, oft gehe ich fast leer aus. Ich zahle darauf ordentlich Knappschaft , BGN und……. Wie kann man so was fair finden???
    Ich finde, es sollte jedem Gastronomen freigestellt werden, wie viel er zahlt. Schließlich entscheidet dann der Mitarbeiter, ob ihm der Stundenlohn und das Trinkgeld reicht oder eben nicht. Es schließen immer mehr kleine Betriebe, vor allem viele kleine Cafés, da sie die Arbeit entweder an Stoßtagen nicht alleine schaffen oder zu hohe Personalkosten haben und kein Geld zu eigenen Leben bleibt.
    Ich bin dafür, das 20-40h/ Kräfte Mindestlohn erhalten um mit ihren Sozialabgaben noch davon leben können. Minijober verdienen nur ihr Taschengeld (Schüler, Hausfrauen..) und haben keine Sozialabgaben, somit mehr in der Tasche für oft leichtere Arbeit, denn bei so wenig Stunden , die Sie dadurch im Monat nur tätigen können, sind sie nicht so belastest, wie Vollzeitkräfte .
    Darüber sollte auch mal nachgedacht werden. LG

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