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Lohnachweis und Minijob – das gilt es zu beachten

Im Februar 2021 sind die Lohnnachweise an die zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Die Lohnnachweise enthalten die meldepflichtigen Entgelte zur Unfallversicherung für die im vergangenen Jahr beschäftigten Arbeitnehmer. Das gilt selbstverständlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen. Auch diese sind im Lohnnachweis zu melden.

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Minijob und Lohnnachweis

Der Lohnnachweis 2019 musste bis spätestens 16.2.2020 bei der Unfallversicherung eingegangen sein. Denn dann endete die Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises. Bei Minijobbern und dem Lohnachweis tauchen jedoch regelmäßig Fragen auf, was genau im Lohnnachweis zu melden ist.

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