Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt ab 2024 ein höherer Mindestlohn. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber in der Gebäudereinigungsbranche.
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Mindestlohn Gebäudereiniger-Handwerk steigt
Der Mindestlohn für Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk ist bereits zum 1.12.2020 gestiegen. Damit gelten nun bundeseinheitliche Mindestlöhne im Gebäudereinigungsgewerbe. Ab Dezember profitieren aber nur die Arbeitnehmerin den neuen Ländern vom Anstieg des Mindestlohns. Der Mindestlohn ist auch für Minijobber zu zahlen.