Auch für Ihre Minijobber können Sie ein Dienstfahrrad oder Firmenfahrrad als Entgeltextra zuwenden. Voraussetzung für eine optimale Lohngestaltung ist dabei, dass dem Minijobber das Dienstfahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gestellt wird.
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Dienstfahrrad auch für Minijobber?
Seit 2019 sind Dienstfahrräder, die einem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, steuerfrei gestellt. Doch gilt das auch für Minijobber und falls ja, was gilt es dabei zu beachten?