Entbindet eine Minijobberin, so erhält sie auch im Minijob Mutterschaftsgeld. Dies hängt jedoch von ihrem Krankenversicherungsschutz ab. Ob es einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhält, hängt vom Verdienst im Minijob ab.
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Auch Minijobberinnen bekommen Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld. Schwangere Mitarbeiterinnen sollen während der letzten 6 Wochen vor der Entbindung und dürfen bis zum Ablauf der 8. Woche nach der Entbindung (Schutzfristen) nicht von Ihnen beschäftigt werden.
Das gilt natürlich auch für Arbeitnehmerinnen, die bei Ihnen einen Minijob ausüben. Der Lohnausfall während dieser Zeit wird (teilweise) durch das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und einem Mutterschaftsgeldzuschuss des Arbeitgebers ausgeglichen.