Die Minijob-Zentrale hat bekanntgegeben, dass die U2-Umlage für Minijobber ab 1.6.2019 auf 0,19 Prozent sinkt. Es bleibt dabei natürlich bei der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft in Höhe von 100 Prozent.
Die Minijob-Zentrale hat bekanntgegeben, dass die U2-Umlage für Minijobber ab 1.6.2019 auf 0,19 Prozent sinkt. Es bleibt dabei natürlich bei der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft in Höhe von 100 Prozent.