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Steuerentlastung 2020 auch für kurzfristige Aushilfen

Das Jahr 2020 hält für Arbeitnehmer eine Steuerentlastung bereit. Diese gilt jedenfalls für alle Arbeitnehmer, die nach den individuellen ELSTAM (elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen) abgerechnet werden. Je nach Höhe des steuerpflichtigen Arbeitslohns fällt die Entlastung für die Arbeitnehmer höher oder auch niedriger aus. Die Steuerentlastung ab Januar 2020 wirkt sich aber auch auf die Nettoentgelte Ihrer kurzfristigen Aushilfen aus, wenn diese nach Steuerklasse abgerechnet werden.

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