Die Bundesregierung ist in diesem Sommer in Reformlaune. Aktuell werden zahlreiche Reformen angestoßen, die auch unmittelbaren Einfluss auf die Entgeltabrechnung und insbesondere auf die Minijobs haben. Doch was bedeuten diese Reformvorhaben tatsächlich für die Minijobs – nichts Gutes, wenn man sie genauer betrachtet. Denn die Regierung scheint die rund 6,8 Millionen Minijobber als willkommene Finanzierungsquelle ausgemacht zu haben.
Dass Reformen im Bereich der Sozialversicherung nötig sind, steht außer Frage. Durch deutlich höhere Sozialausgaben klaffen in den kommenden Jahren fatale Löcher in der Krankenversicherung, Rentenversicherung und auch Pflegeversicherung. Die Finanzierung der Sicherungssysteme steht dementsprechend weit oben bei den Reformvorhaben der Regierung. Daher sind Reformen längst überfällig.
Für Irritationen sorgt dabei allerdings, dass insbesondere die Minijobs in allen drei Versicherungszweigen künftig sehr stark in die Finanzierung eingebunden werden sollen. Tatsächlich dürfte die Umsetzung der Reformen in der jetzigen Fassung zu einem Ende der Minijobs führen. Denn weder für Arbeitnehmer noch Arbeitgeber dürften die geplanten Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sein.
Es lohnt daher ein Blick auf die einzelnen Reformvorhaben in den einzelnen Versicherungszweigen. Für alle drei Versicherungszweige sind große Reformen angekündigt und liegen teilweise bereits als Gesetzentwürfe vor. In der Rentenversicherung existiert ein Maßnahmenpaket, welches laut Bundesregierung umgesetzt werden soll. Ferner hat sich die Bundesregierung zu weiteren Reformvorhaben bereits geäußert und will diese ebenfalls zeitnah umsetzen.
Reform der Krankenversicherung – Beitragserhöhung für Minijobs
So soll in der Krankenversicherung durch das „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz“ die Finanzlage der Krankenkassen verbessert und die seit Jahren ansteigenden Beitragssätze eingefangen werden.
Hierfür sollen neben der Ausweitung der Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragserhebung für Familienversicherte künftig auch die Minijob-Arbeitgeber noch stärker in die Finanzierung einbezogen werden.
So ist in dem Gesetzentwurf eine Anhebung des pauschalen Beitragssatzes zur Krankenversicherung auf einen Wert von ca. 17,5 % vorgesehen. Dieser setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % zur Krankenversicherung sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zusammen. Dieser durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt seit Jahren und liegt mittlerweile (2026) bei 2,9 %. Statt des bislang pauschalen Arbeitgeberbeitrags zur Krankenversicherung für Minijobs in Höhe von 13 % sollen Arbeitgeber künftig (voraussichtlich) 17,5 % zur Krankenversicherung zahlen, also eine Erhöhung um 4,5 Prozentpunkte (Anstieg um 34 %).
Der Beitrag für Minijobber wird also auf den vollen allgemeinen Beitragssatz der Krankenversicherung angehoben.
Erstaunlicherweise sollen zwar volle Beiträge für die Minijobber eingenommen werden, ohne dass dafür jedoch Leistungen gewährt werden. Denn in dem Gesetzentwurf steht nichts von einer Einbeziehung der Minijobs in die gesetzliche Krankenversicherung oder dem Anspruch auf Krankengeld. Vielmehr sollen die Arbeitgeber künftig volle Beiträge zahlen und damit die Gesetzliche Krankenversicherung finanzieren.
Neuordnung der Pflegeversicherung – neuer Beitrag für Minijobs ab 2027
Ein ähnliches Vorgehen ist in der Pflegeversicherung zu sehen. Hier gibt es einen Entwurf eines „Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung“ (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG). In diesem finden sich zahlreiche Änderungen bei den Pflegeleistungen wieder. Interessant für die Entgeltabrechnung ist hier aber der Finanzierungsteil. Dort finden sich jetzt auch die Minijobber wieder. Bislang wurden keine Beiträge für die Pflegeversicherung für die Minijobber fällig (schließlich erwachsen aus dem Minijob auch keine Leistungsansprüche für die Arbeitnehmer). Doch das soll sich nun ändern.
Laut dem Entwurf sollen nun auch die Betriebe Beiträge zur Pflegeversicherung für die Minijobber zahlen – und zwar volle Beiträge. Laut Gesetzentwurf sollen die Arbeitgeber von Minijobs künftig den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung (2026: 3,6 %) aus dem grds. beitragspflichtigen Arbeitsentgelt tragen. Im Gegenzug werden dafür aber keine Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt. Die Arbeitgeber werden hierbei mit rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2027 (laut Gesetzentwurf) belastet.
Allein durch diese beiden Reformen aus dem Gesundheitsministerium dürfte sich bei vielen Betrieben die Fragen nach der Wirtschaftlichkeit von Minijobs stellen. Durch die geplanten Beitragserhöhungen bei den Minijobbern, steigen die Beiträge der Betriebe von derzeit knapp 31 % (inklusive Pauschsteuer) um 8,1 %. Die Kosten für den Arbeitgeber belaufen sich damit künftig (allein durch dies beiden Reformvorhaben) auf rund 39 %. Damit dürften sich zahlreiche Betriebe künftig überlegen, ob das Angebot von Minijobs noch sinnvoll ist, wenn neben dem Bruttogehalt noch zusätzlich höhere Lohnnebenkostenanfallen, die allein vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Rentenversicherung – Alterssicherungskommission für Abschaffung der Minijobs
Doch damit nicht genug: In der Rentenversicherung soll ebenfalls eine Reform der Rente initiiert werden. Dafür wurde eine Expertengremium (Alterssicherungskommission) eingesetzt, die 33 Vorschläge dafür zusammengetragen hat.
Natürlich stehen auch hier die Minijobs mit auf der Liste. Diesmal aber soll es keine Beitragserhöhung geben. Nein, stattdessen sollen die Minijobs schlichtweg abgeschafft werden und nur noch für Schüler gelten. Konkret heißt es in Empfehlung 26:
„Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden. In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich (Midijobs).“
Damit soll der Sonderstatus für Minijobber im Bereich der Sozialversicherung und auch bei der Besteuerung abgeschafft werden. Der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales haben sich bereits für eine vollständige Umsetzung dieser Rentenreform ausgesprochen. Damit wäre das Ende der Minijobs besiegelt. Allerdings haben die Regierungsparteien zwischenzeitlich ein eigenes „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ veröffentlicht (mit 34 Maßnahmen) und dort dann auch die Minijobs wieder einbezogen. Ebenfalls sollen die Rentenreformvorschläge noch in Gesetzesentwürfe eingebracht werden, so dass hier ohnehin noch vieles verwässert wird.
In den Maßnahmen zur Einkommensteuer steht allerdings als eine Maßnahme die Anhebung der Pauschsteuer für Minijobs von derzeit 2 % auf 5 %.
Falls Sie an dieser Stelle gedanklich ins Straucheln geraten – da sind Sie nicht allein. Einerseits sollen die Minijobs abgeschafft werden, andererseits sollen die Pauschsteuern auf genau diese Jobs angehoben werden.
Minijobänderungen im Blick behalten – Geschäftsbetrieb prüfen
Für Betriebe mit Minijobs wird der kommende Jahreswechsel höchst interessant. Denn die geplanten Reformen und Gesetzesänderungen können massive Auswirkungen auf die geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse haben.
Tatsächlich sollten sich Betriebe, die viele Minijobber beschäftigen, wie beispielsweise im Einzelhandel, der Pflege, KFZ-Gewerbe und in der Gastronomie ernsthaft Gedanken machen, was eine Abschaffung der Minijobs für den Geschäftsbetrieb bedeutet.
Vielfach dürften sich die Preise in den betroffenen Bereichen erhöhen, da dir Arbeitskosten durch die massiven Beitragserhöhungen aufgefangen werden müssen. Daneben dürfte es aber auch in vielen Bereichen auch zur Streichung von Angeboten kommen, da es kein geeignetes Personal mehr für die Angebote geben wird, wenn der Minijobstatus entfällt.
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